Schlichtungskommission: Unterschied zwischen den Versionen
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* Sie wird aktiv, wenn sich die Kontrahenten eines Streits intern nicht einigen können und einer von ihnen die Schlichtungskommission anruft. | * Sie wird aktiv, wenn sich die Kontrahenten eines Streits intern nicht einigen können und einer von ihnen die Schlichtungskommission anruft. | ||
− | *Jeder der Kontrahenten muss zwei neutrale Schlichter ( | + | *Jeder der Kontrahenten muss zwei neutrale Schlichter (AutorInnen) benennen, die bislang nicht zum Konflikt öffentlich Stellung bezogen haben dürfen und ihn in den Schlichtungsgesprächen vertreten. |
*Gelingt es einem der Kontrahenten nicht, Schlichter für sein Anliegen zu finden, so wird seinem Kontrahenten "Recht" gegeben. | *Gelingt es einem der Kontrahenten nicht, Schlichter für sein Anliegen zu finden, so wird seinem Kontrahenten "Recht" gegeben. | ||
− | * Gelingt es beiden Kontrahenten nicht, für ihren Fall Schlichter zu finden, so ... (tja, was macht man in einem solchen Fall?) | + | * Gelingt es beiden Kontrahenten nicht, für ihren Fall Schlichter zu finden, so ... (tja, was macht man in einem solchen Fall? Vorschläge!) |
* Die Schlichter führen die Schlichtungsgespräche mit dem Ziel eine einvernehmliche Lösung des Streits herbeizuführen. | * Die Schlichter führen die Schlichtungsgespräche mit dem Ziel eine einvernehmliche Lösung des Streits herbeizuführen. | ||
* Wer die Schlichtungskommission anruft oder ihrem Schlichtungsversuch zustimmt, verpflichtet sich der Empfehlung zur Konfliktlösung der Schlichtungskommission Folge zu leisten. | * Wer die Schlichtungskommission anruft oder ihrem Schlichtungsversuch zustimmt, verpflichtet sich der Empfehlung zur Konfliktlösung der Schlichtungskommission Folge zu leisten. | ||
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Version vom 21. Juli 2006, 11:03 Uhr
Vorschlag für die Regeln der Schlichtungskommission
- Die Schlichtungskommission setzt sich aus unterschiedlichen und im Konflikt bislang neutraler gebliebenen Personenen zusammen.
- Sie wird aktiv, wenn sich die Kontrahenten eines Streits intern nicht einigen können und einer von ihnen die Schlichtungskommission anruft.
- Jeder der Kontrahenten muss zwei neutrale Schlichter (AutorInnen) benennen, die bislang nicht zum Konflikt öffentlich Stellung bezogen haben dürfen und ihn in den Schlichtungsgesprächen vertreten.
- Gelingt es einem der Kontrahenten nicht, Schlichter für sein Anliegen zu finden, so wird seinem Kontrahenten "Recht" gegeben.
- Gelingt es beiden Kontrahenten nicht, für ihren Fall Schlichter zu finden, so ... (tja, was macht man in einem solchen Fall? Vorschläge!)
- Die Schlichter führen die Schlichtungsgespräche mit dem Ziel eine einvernehmliche Lösung des Streits herbeizuführen.
- Wer die Schlichtungskommission anruft oder ihrem Schlichtungsversuch zustimmt, verpflichtet sich der Empfehlung zur Konfliktlösung der Schlichtungskommission Folge zu leisten.
--Jochen S 10:43, 21. Jul 2006 (CEST)