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Föderation Gewaltfreier Aktionsgruppen/Graswurzelrevolution (FöGA)

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Der Artikel ist in Bearbeitung --Uwe 16:58, 8. Jul 2006 (CEST)

Geschichte

Die FöGA wurde 1980 in der Bundesrepublik Deutschland als bundesweite Organisation gegründet. Ihre Entstehung hängt eng mit der erstmals 1972 herausgegebenen Zeitung „Graswurzelrevolution" (GWR) und der Graswurzelbewegung zusammen. Der Begriff Graswurzelrevolution ist dem US-amerikanischen "Grassrootsmovement" entlehnt. Die Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland füllen ihn jedoch mit radikaleren Inhalten, als im anglo-amerikanischen Raum gebräuchlich. Mit dem Begriff Graswurzelrevolution werden alle Gruppen und Bewegungen bezeichnet, die die Gesellschaft von unten, also von der Basis — und nicht als Partei oder staatliche Organisation - verändern wollen. Dabei wird versucht, „neben der Kritik an den bestehenden Verhältnissen, sich heute zumindest schon in Ansätzen so zu organisieren, wie später die Gesellschaft insgesamt sein soll" (GWR, Nr. 1). Die Zeitung „Graswurzelrevolution" war mit dem Ziel angetreten, den Zusammenhang, zwischen Gewaltfreiheit und libertären Sozialismus aufzuzeigen, und dazu beizutragen, dass die pazifistische Bewegung sozialistisch und die linkssozialistische Bewegung in ihren Kampfformen gewaltfrei werde. Anfänglich orientierte sie sich an Bewegungen in anderen Ländern, in denen die „Grassrootsmovement" schon stärker aus geprägt war. Es entwickelte sich ein Netz gewaltfreier Aktionsgruppen, welches vor allen Dingen im Anti-AKW-Bereich arbeitete. 1980 bildete sich dann aus diesem Netzwerk eine verbindlichere Organisation, die FöGA.

Organisation

Die FöGA ist eine Mischform aus Einzel- und Gruppenmitgliedschaft. Ihre Organisationsstruktur ist in „Arbeitsrichtlinien" beschrieben. Die Einzelmitglieder treffen sich mindestens einmal im Jahr zum Bundestreffen, dem höchsten Entscheidungsorgan der FöGA. Zwischen den Bundestreffen trifft sich etwa alle drei Monate der Koordinierungsrat der FöGA, auch Korat genannt. Er trifft die Entscheidungen zwischen den Bundestreffen. Der Korat besteht vorwiegend aus Gruppendelegierten, die mit einem imperativen Mandat ausgestattet werden können. Es kann nur über Sachen entschieden werden, die vorher in den Gruppen besprochen wurden. Die Entscheidungsfindung verläuft nach dem Konsensprinzip. Dabei bedeutet Konsens nicht Einstimmigkeit, sondern es soll versucht werden, eine Einigung zu erreichen. Kann diese nicht erreicht werden, tritt ein Abstimmungsmodus in Kraft, der „Aktiver Minderheitenschutz" genannt wird. Bei diesem müssen über 50 % für den zuvor diskutierten Antrag sein, und es dürfen gleichzeitig nicht mehr als 15 % dagegen sein, dass er angenommen wird. Die überstimmte Minderheit hat das Recht ihre Position in dem veröffentlichten Beschluss darzulegen.